Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 10. November 2025 – 19 O 527/16 hat in der juristischen Praxis für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Die 19. Zivilkammer setzte die Vergütung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf 0,00 € fest, weil dieser sein Gutachten in erheblichem Umfang mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt hatte, ohne dies gegenüber dem Gericht zu offenbaren. Die Entscheidung wirft zentrale Fragen zur persönlichen Leistungspflicht, zu Transparenzpflichten im Gerichtsverfahren und zum zulässigen Einsatz moderner Technologien in gerichtlichen Gutachten auf.