Die aktualisierte KritisV: Erweiterte Anforderungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
Mit der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen novellierten Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) hat der Gesetzgeber die Anforderungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) deutlich ausgeweitet und konkretisiert. Die Verordnung wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) erlassen und dient der näheren Bestimmung von Sektoren, Anlagen und Schwellenwerten, deren Betreiber als KRITIS-Betreiber besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen.