Neue Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz: Was Bieter und Vergabestellen jetzt wissen müssen
Die jüngste Anpassung der Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, die Vergabeverfahren zu vereinfachen, bürokratische Prozesse zu reduzieren und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu stärken. Insbesondere betrifft dies Direktvergaben, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.