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Home > Blog > Vergaberecht 2026: Neue EU-Schwellenwerte für Aufträge

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Author Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Vergaberecht 2026: Neue EU-Schwellenwerte für Aufträge

Veröffentlicht am3. Dezember 20253. Dezember 2025 Categories Blog Tags EU-Schwellenwerte 2026 · Schwellenwerte 2026/2027 · vergaberecht · Vergabewerte · Öffentliche Aufträge

Aktuelle Schwellenwerte (ab 01.01.2026) im Vergaberecht und Auswirkungen für Auftraggeber und Unternehmen als Bieter – Delegierte Verordnung(EU) 2025/2152

Die Europäische Kommission hat die am 23.10.2025 im Amtsblatt der europäischen Union die neuen Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe festgelegt.

Warum dies für öffentliche Auftraggeber und Bieter bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren wichtig ist, lesen Sie hier:

Das Wichtigste in Kürze

Lesezeit: ca. 5 Minuten

  • Ab dem 1. Januar 2026 gelten in der EU neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und Konzessionen. Sie entscheiden darüber, ob ein Vergabeverfahren nach den europäischen Vorgaben (insbesondere GWB und VgV) oder nach nationalem Recht (UVgO) durchzuführen ist.
  • Die neuen Schwellenwerte gelten in Deutschland unmittelbar und zunächst bis zum 31. Dezember 2027. Sie sind für alle Aufträge maßgeblich, deren Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2026 bekannt gemacht oder gestartet werden.
  • Zentral sind insbesondere folgende Schwellenwerte (jeweils netto): Für Bauaufträge und Konzessionen 5.404.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern 432.000 Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungen aller übrigen öffentlichen Auftraggeber 216.000 Euro.
  • Die korrekte Schätzung des Auftragswertes vor Beginn des Vergabeverfahrens ist entscheidend: Sie legt fest, ob ein nationales oder ein europaweites Verfahren zu wählen ist und bestimmt damit Formalisierungsgrad, Dauer und Komplexität des Vergabeprojekts.
  • Fehler bei der Beurteilung der Schwellenwerte können zu Rügen, Nachprüfungsverfahren, zur Anwendung falscher Rechtsgrundlagen und im schlimmsten Fall zur Aufhebung und Wiederholung des Vergabeverfahrens führen – mit teilweise erheblichen Verzögerungen im Beschaffungsprozess.
  • Gerade im IT-Umfeld (Hardware, Software, Lizenzen, Cloud-Services) können Verzögerungen durch fehlerhafte Schwellenwertberechnung Versorgungslücken, Sicherheitsrisiken und Probleme mit Fördermittelgebern nach sich ziehen.
  • Für Unternehmen als Bieter ermöglicht die Kenntnis der Schwellenwerte eine gezieltere Ausschreibungssuche, realistischere Kalkulation und eine strategische Positionierung auf dem Markt, um Zuschlagschancen zu erhöhen.
  • Öffentliche Auftraggeber sollten bereits in der Planungsphase prüfen, welcher Schwellenwert einschlägig ist, welche Verfahrensart damit verbunden ist und ob Beschleunigungsmöglichkeiten oder Besonderheiten im Einzelfall bestehen.

Was meint der Schwellenwert im Vergaberecht und warum ist dies wichtig?

Schwellenwerte sind die für ganz Europa vorgegebene Auftragshöhen, ab denen Vergabestellen in den Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Ausschreibungen nach europäischen Vergaberichtlinien durchzuführen und nicht allein nach nationalem Recht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schwellenwert daher bei Ausschreibungen und Vergaben die Grenze, ob EU-weit ausgeschrieben werden muss nach den für die sog. Oberschwelle geltenden Vergabevorschriften (insbesondere Vorschriften des GWB und der VgV) oder national ausgeschrieben werden kann, also nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).

Überschreitet daher die Netto-Auftragssumme die jeweilige Wertgrenze, dann muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen, die in der Regel länger dauert und komplexer ist. Bleibt eine Ausschreibung unter dem Schwellenwert, kann die Vergabe regelmäßig nach den Vorschriften der UVgO erfolgen und damit i. d. R. weniger formalistisch, flexibler und mit kürzerer Verfahrensdauer.

Der Schwellenwert stellt daher eine wichtige Ausgangsvoraussetzung und Weichenstellung für Vergabeprojekte dar.

Die neuen Schwellenwerte legt die Kommission für alle EU-Mitgliedsstaaten alle zwei Jahre neu fest laut Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Schwellenwerte (ab 01.01.2026) im Vergaberecht und Auswirkungen für Auftraggeber und Unternehmen als Bieter – Delegierte Verordnung(EU) 2025/2152

Was meint der Schwellenwert im Vergaberecht und warum ist dies wichtig?

Geltung der neuen Schwellenwerte ab dem 01.01.2026

Warum ist die Beachtung der Schwellenwerte im Vergaberecht so wichtig?

Warum sollten sich Auftraggeber und auch potentielle Bieter bereits jetzt mit den neu geltenden Schwellenwerten beschäftigen?

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch:

Fazit

Geltung der neuen Schwellenwerte ab dem 01.01.2026

Es ist zu beachten, dass die neuen Vergabewerte, die in der Verordnung (2025/2150 – 2152) der Kommission festgelegt sind, unmittelbare Anwendung in den Mitgliedsstaaten ab dem 1. Januar 2026 finden und damit verbindlich sind.

Diese angepassten Schwellenwerte gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2027, da sie alle zwei Jahre von der Kommission angepasst werden.

Im Folgenden sollen die alten (bis zum 31. Dezember 2025 geltenden) und die neuen (ab dem 01. Januar 2026 geltenden) Schwellenwerte gegenübergestellt werden:

  • Für Bauleistungen/Bauaufträge sowie Konzessionen: 5.404.000 Euro (neuer Wert) statt bisher 5.538.000 Euro (Anstieg bzw. Anpassung)
  • Für Lieferaufträge und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro (neuer Wert) statt bisher 143.000 Euro
  • Für Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern (obere und oberste Bundesbehörden, z. B. Stadtwerke): 432.000 Euro (neuer Wert) statt bisher 443.000 Euro
  • Für Liefer- und Dienstleistungen von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern: 216.000 Euro (neuer Wert) statt bisher 221.000 Euro

Der Schwellenwert von 216.000 Euro ist in der Praxis häufig der für Ausschreibungen von insbesondere Kommunen, Städten und Landkreisen, aber auch Behörden und sonstige öffentliche Auftraggeber (wie z. B. Berufsgenossenschaften) der wichtigste Wert.

Der Anstieg (oder die Anpassung) der jeweiligen Werte im Vergleich zu den vorherigen Werten ist daher im Hinblick auf die prozentuale Steigerungsquote zwar eher gering, aber nicht als unbeachtlich einzustufen. Denn zu beachten ist, dass es sich bei den oben genannten Schwellenwertbeträgen um Nettowerte ohne Umsatzsteuer handelt.

Im Einzelfall kann die Grenzziehung, ob eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen ist oder die Vergabe national also begrenzt auf Deutschland durchgeführt werden kann, durchaus schwierig und komplex sein, gerade auch im Hinblick auf die Prüfung des Eingreifens von Ausnahmemöglichkeiten zur Beschleunigung von Ausschreibungen und Vergabeprojekten.

Die Höhe des geltenden Schwellenwerts ist primär von der Auftragsart (z. B. Bauleistung vs. Dienstleistung) und dem Typ des Auftraggebers abhängig. Der höhere Schwellenwert für Lieferaufträge und Dienstleistungen von 432.000 Euro findet nur auf Auftraggeber Anwendung, die Tätigkeiten im Sektorenbereich ausüben und damit dem Geltungsbereich der Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU) unterliegen. Alle anderen öffentlichen Auftraggeber verwenden die niedrigeren Schwellenwerte (z. B. 216.000 Euro), wodurch für sie bei geringeren Auftragswerten bereits eine EU-weite Ausschreibungspflicht ausgelöst wird.

Warum ist die Beachtung der Schwellenwerte im Vergaberecht so wichtig?

Die Schwellenwerte gelten für alle europaweiten Vergabeverfahren und damit für die Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 bekannt gemacht werden und/oder bei Verfahren ohne Bekanntmachungspflicht, bei denen die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt.

Die Frage nach dem Schwellenwert ist daher für die Auftragsvergabe von Bedeutung, da die Schätzung des Auftragswertes schon vor dem Beginn eines Vergabeverfahrens ermittelt werden muss.

Im Anschluss stellt sich dann die Frage, ob der Auftraggeber verpflichtet ist, für die Ausschreibung ein nationales oder auch ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen.

Warum sollten sich Auftraggeber und auch potentielle Bieter bereits jetzt mit den neu geltenden Schwellenwerten beschäftigen?

Auftraggeber sollten sich rechtzeitig vor Beginn von Vergabeprojekten, aber auch bei laufenden Projekten, und damit möglichst bereits vor Inkrafttreten am 01. Januar 2026, aber in jedem Fall auch danach mit den neuen Schwellenwerten auseinandersetzen.

Gerade für öffentliche Auftraggeber ist es wichtig, die rechtliche Konformität von Vergabeprojekten sicherzustellen und Ressourcen effizient einzusetzen. Dies auch, um eventuellen Problemen mit potenziellen Bietern zuvorzukommen und beispielsweise Rügen im Rahmen von Ausschreibungen zu vermeiden.

Durch die richtige Einschätzung und Bewertung der für die jeweilige Ausschreibung geltenden Auftragswerte kann die öffentliche Hand als Auftraggeber die jeweiligen Anforderungen, zu denen auch die Schwellenwerte gehören, leichter und frühzeitiger erfüllen.

Schwellenwerte richtig bestimmen: Der Schlüssel zur reibungslosen IT-Beschaffung und zur Vermeidung von Sicherheitslücken

Außerdem sorgt eine frühzeitige Planung für Gewissheit, ob eine nationale oder auch eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist.

Denn ansonsten kann für den öffentlichen Auftraggeber die Gefahr bestehen, im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung die falschen Rechtsgrundlagen anzuwenden. Dadurch besteht das Risiko, das Vergabeverfahren aufheben oder wiederholen zu müssen, verbunden mit einem Zeitverlust. Das kann im Einzelfall durchaus problematisch sein, beispielsweise, wenn Hard- und Software veraltet ist und dringend nachbeschafft werden muss oder Lizenzen im IT-Umfeld erneuert werden müssen, abgesehen von Problemen im Bereich der IT-Sicherheit bei nicht mehr mit Updates oder Upgrades versorgten IT-Systemen.

Fehler, die im Bereich von Ausschreibungen in Vergabeprojekten bereits durch eine fehlerhafte Beurteilung von Schwellenwerten auftreten können, sollten daher gerade im IT-Umfeld und der IT-Infrastruktur risikobehafteten Lücken in der Versorgung mit Hard- und Software oder im Bereich von Outsourcing von On-Prämisse in die Cloud in jedem Fall vermieden werden, um einen reibungslosen Beschaffungsablauf zu gewährleisten.

Darüber hinaus kann für Unternehmen als Bieter eine effizientere und gezieltere Suche von Ausschreibungen erfolgen. Die Kalkulation und der Ressourceneinsatz können bei Kenntnis der Schwellenwerte akkurater erfolgen.

Zudem kann ein Unternehmen als Bieter unter Umständen auch einen Wettbewerbsvorteil durch eine frühzeitige Positionierung auf dem Ausschreibungsmarkt erzielen und hat damit letztendlich eine höhere Chance, den Zuschlag zu erhalten.

Fazit

Die Berücksichtigung von aktuell geltenden Schwellenwerten ist entscheidend, um Fehler bei beabsichtigten und laufenden Ausschreibungen zu vermeiden.

Denn durch Fehler in Vergabeverfahren können sich insbesondere unliebsame Verzögerungen im Beschaffungsprozess ergeben, die teilweise auch erhebliche Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur haben können. Außerdem können sich bei Fehlern in Ausschreibungen auch Probleme mit Fördermitteln im Rahmen der Vorgaben des Fördermittelgebers ergeben.

Durch eine gut geplante, durchdachte und auf den jeweiligen Beschaffungszweck zugeschnittene Ausschreibung, die neben einer individuell erstellten Leistungsbeschreibung auch die jeweils einschlägigen Schwellenwerte berücksichtigt, können daher insbesondere durch Verzögerungen entstehende Beschaffungs- und Bedarfslücken geschlossen werden.

Die Frage, ob bei Grenzfragen der Ober- oder Unterschwellenbereich einschlägig ist oder ob unter Umständen im Einzelfall auch eine Aufsplittung von Aufträgen möglich ist, um im Unterschwellenbereich zu bleiben, macht eine anwaltliche Beratung bzw. rechtliche Unterstützung durch Begleitung der Ausschreibung und Vergabeprojekte sinnvoll.

Gerne unterstützen wir Sie präventiv bei der Ausschreibung, bereits in der Planungsphase von Beschaffungen als auch rechtlich mit externer anwaltlicher Expertise bei der rechtlichen Absicherung bei der Umsetzung der neuen Schwellenwerte im Vergaberecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?

Schwellenwerte sind europaweit einheitliche Auftragssummen, ab denen öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, ein Vergabeverfahren nach den europäischen Vergaberichtlinien durchzuführen. Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert oberhalb des einschlägigen Schwellenwertes, ist in der Regel ein EU-weites Verfahren nach den Vorschriften des GWB und der VgV erforderlich. Liegt der Wert darunter, kann regelmäßig nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) national vergeben werden.

Ab wann gelten die neuen Schwellenwerte und wie lange?

Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2026 und sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie bleiben zunächst bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft und werden anschließend turnusmäßig von der Europäischen Kommission überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Welche neuen Schwellenwerte sind für öffentliche Auftraggeber besonders wichtig?

Praktisch bedeutsam sind vor allem die Schwellenwerte für Bauaufträge und Konzessionen (5.404.000 Euro), für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden (140.000 Euro), für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern (432.000 Euro) sowie der Schwellenwert von 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sämtlicher übriger öffentlicher Auftraggeber, insbesondere Kommunen, Städte, Landkreise und sonstige Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Warum spielt die Schätzung des Auftragswertes eine so große Rolle?

Die Schätzung des Auftragswertes entscheidet darüber, ob ein nationales oder europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Sie muss vor Beginn des Vergabeverfahrens erfolgen und sämtliche relevanten Komponenten des Auftrags berücksichtigen. Eine falsche oder unvollständige Schätzung kann dazu führen, dass die falsche Verfahrensart gewählt wird – mit der Folge von Rügen, Nachprüfungsverfahren und gegebenenfalls der Aufhebung des Verfahrens.

Dürfen öffentliche Auftraggeber Aufträge aufteilen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben?

Eine künstliche Aufsplittung eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs, nur um unter dem Schwellenwert zu bleiben, ist rechtlich unzulässig. Zulässig kann eine sachgerechte Losbildung sein, die dem Wettbewerbs- und Mittelstandsgedanken entspricht. Ob eine legitime Aufteilung oder eine unzulässige Umgehung des Schwellenwertes vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Welche typischen Risiken bestehen bei Fehlern im Umgang mit Schwellenwerten?

Typische Risiken sind die Anwendung der falschen Rechtsgrundlagen, nicht beachtete Verfahrensvorgaben, fehlerhafte Bekanntmachungen und daraus resultierende Rügen von Bietern. Diese können Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern nach sich ziehen, die zu Verzögerungen, zur Aufhebung des Verfahrens oder sogar zu Schadensersatzforderungen führen können.

Warum sind die Schwellenwerte gerade im IT-Bereich so kritisch?

Im IT-Bereich hängen Beschaffungen häufig mit sicherheitsrelevanter Infrastruktur, laufenden Lizenzen und Supportverträgen zusammen. Verzögerungen durch fehlerhafte Schwellenwertbeurteilungen können zu veralteten Systemen, Sicherheitslücken, nicht verlängerten Lizenzen oder Fördermittelproblemen führen. Eine präzise Planung und Schwellenwertprüfung ist daher essenziell, um Versorgungslücken und Risiken für die IT-Sicherheit zu vermeiden.

Welche Vorteile haben Unternehmen als Bieter durch die Kenntnis der Schwellenwerte?

Unternehmen können bei Kenntnis der Schwellenwerte ihre Ausschreibungssuche besser fokussieren, ihre Akquiseprozesse optimieren und ihre Ressourcen gezielt auf passende Verfahren ausrichten. Zudem können Angebote realistischer kalkuliert und strategisch geplant werden, etwa im Hinblick auf den Aufwand für EU-weite Verfahren und den damit verbundenen Wettbewerb.

Was sollten öffentliche Auftraggeber jetzt konkret tun?

Öffentliche Auftraggeber sollten ihre internen Vergabeprozesse und Planungstools zeitnah auf die neuen Schwellenwerte anpassen, Mitarbeitende informieren und laufende sowie geplante Beschaffungsprojekte daraufhin prüfen, welche Verfahrensart ab dem 1. Januar 2026 einschlägig ist. Gerade in komplexen Beschaffungsprojekten empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung, um Verfahrensfehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Wie können wir Sie bei der Umsetzung der neuen Schwellenwerte unterstützen?

Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sowohl präventiv in der Planungsphase von Beschaffungsprojekten als auch bei der rechtssicheren Durchführung nationaler und europaweiter Vergabeverfahren. Dazu gehören die Prüfung der einschlägigen Schwellenwerte, die Auswahl der richtigen Verfahrensart, die Begleitung von Ausschreibungen – insbesondere im IT-Bereich – sowie die Vertretung in Rüge- und Nachprüfungsverfahren.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

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