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Home > Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Datenschutzerklärung

Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Sie können eine Marke selbst beim DPMA oder anderen Markenbehörden anmelden. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass der Markenschutz nicht vollständig ausgeschöpft wird und es insbesondere zu Problemen mit dem Markenamt und mit anderen Markeninhabern kommen kann.

Eine juristisch fundierte Markenanmeldung beginnt schon weit vor der eigentlichen Anmeldung beim Amt. Hierzu zählt insbesondere eine Vorab-Recherche dazu, ob identische oder ähnliche Zeichen bereits eingetragen sind; Andernfalls läuft der Markenanmelder Gefahr, dass der Inhaber eines älteren Markenzeichens einen Widerspruch gegen die Neuanmeldung einreicht und damit die Markenanmeldung zu Fall bringt – und damit auch die mit Anmeldung gezahlten Gebühren hinfällig sind. Neben der Recherche kommt der Gestaltung und Prüfung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gehobene Bedeutung zu, hier muss genau präzisiert werden, wofür die Marke später Schutz genießen soll. Eine nachträgliche Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist nicht mehr möglich und erfordert ggfs. die Neuanmeldung einer weiteren Marke (und damit abermals weitere Kosten).

Jedes Jahr werden Marken in hoher Anzahl allein beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet.

Nicht selten kommt es zu Beanstandungen bei der Markenanmeldung und einer sich anschließenden Korrespondenz mit dem Markenamt. Bei Beanstandungen durch das Deutsche Patent- und Markenamt können wir unterstützen und etwaige Bedenken des für Ihre Markenanmeldung zuständigen Sachbearbeiters beim DPMA ggfs. zerstreuen und hierdurch selbst bei zunächst erfolgter Zurückweisung noch eine vollständige oder zumindest teilweise Eintragung erreichen. Durch die Beauftragung eines im Bereich des Markenrechts spezialisierten Rechtsanwalts kann eine fundierte Auseinandersetzung mit den Argumenten des DPMA und eine Kommunikation und Begleitung auf hohem juristischen Niveau erfolgen.

Die Inanspruchnahme juristischer Hilfe ist regelmäßig auch sinnvoll wenn es im Zuge von Markenanmeldungen zu Widersprüchen von Inhabern älterer Marken kommt oder sonstige Fragen, wie beispielsweise die Prüfung des Schutzumfangs einer Marke, die Überprüfung eines Markenportfolios oder der Anmeldung von Marken auf EU-Ebene geht.

Eine kompetente Begleitung durch einen im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Kosten zu sparen und die optimale Markenanmeldung vorzunehmen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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