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Home > Können Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB) abgemahnt werden?

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Können Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB) abgemahnt werden?

Bei der Verwendung von unwirksamen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten eine Abmahnung oder ein Gerichtsverfahren eines Konkurrenten oder von Abmahnvereinen bzw. abmahnenden Verbänden drohen, was unnötige und vor allem vermeidbare Kosten verursacht.

Da solche Verstöße über Suchmaschinen relativ schnell gefunden werden können, sollten AGB rechts- und abmahnsicher gestaltet werden, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Konkurrenz oder Abmahnverbände sowie Abmahnvereine bereits im Vorfeld wirksam vorzubeugen.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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