Bei der Verwendung von unwirksamen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten eine Abmahnung oder ein Gerichtsverfahren eines Konkurrenten oder von Abmahnvereinen bzw. abmahnenden Verbänden drohen, was unnötige und vor allem vermeidbare Kosten verursacht.
Da solche Verstöße über Suchmaschinen relativ schnell gefunden werden können, sollten AGB rechts- und abmahnsicher gestaltet werden, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Konkurrenz oder Abmahnverbände sowie Abmahnvereine bereits im Vorfeld wirksam vorzubeugen.