Der Firmenname ist von zentraler Bedeutung für Ihr Unternehmen und er sollte entsprechend bestmöglich geschützt werden. Es kann sich empfehlen, Firmennamen als Marke anzumelden, auch zusätzlich zu einem reinen Unternehmenskennzeichen, das regelmäßig mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht, aber gegenüber einer im Markenregister eingetragenen Marke einen begrenzteren Schutzumfang aufweist. Auch wenn der Firmenname aus beispielsweise einem Nachnamen besteht, kann es sinnvoll sein, diesen Namen zusätzlich als Marke anzumelden und registrieren zu lassen, da das Markenrecht durch die Regelungen im Markengesetz regelmäßig spezieller ist als das Namensrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch im Hinblick auf Internet-Domains kann ein Markenschutz sinnvoll sein. Oftmals wird dies in Form einer Wortmarke erfolgen, aber auch Wort-/Bildmarken bieten sich an, z.B. wenn das Unternehmen ein Logo führt, welches den Firmennamen in sich trägt. Durch die Eintragung des Firmennamens als Marke kann sich das Unternehmen stärker am Markt positionieren. Nach Eintragung einer Marke dürfen Sie das ®-Zeichen („registered“) verwenden und unmittelbar an dem Markenzeichen anbringen. Dieses Zeichen wird vom Verkehr und Kunden als ein Wertfaktor aufgefasst. Dadurch fördern Sie den Auftritt und die Wahrnehmung Ihres Unternehmens am Markt.