Da der Vertrieb einer App über das Internet geschieht, gelten die gleichen rechtlichen Anforderungen, die für den restlichen Fernabsatz gelten, insbesondere was Informationspflichten und den Ablauf der Bestellung angeht.
Da es sich bei Apps um digitale Produkte handelt, sind auch die mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Regelungen der §§ 327 ff BGB zu beachten. Diese Anforderungen sind im Übrigen auch zu beachten, wenn die App über einen App-Store vertrieben wird. Unseren Blogbeitrag zum neuen Kaufrecht mit Informationen zu den Verbraucherverträgen über digitale Produkte finden Sie hier.