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Home > Was ist ein „Lizenzvertrag?

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Was ist ein „Lizenzvertrag?

Mit einem „Lizenzvertrag“ verpflichtet sich der Lizenzgeber, dem Lizenznehmer den Gebrauch eines nicht-körperlichen, geistigen Gutes im vereinbarten Umfang zu gewähren. Darüber hinaus werden dem Lizenznehmer die entsprechenden Rechte eingeräumt, ohne dass das im Materialgut selbst aufgegeben wird.

Das BGB regelt allerdings begrifflich keinen „Lizenzvertrag“ als eigenen Vertragstyp. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen wird im Zweifel bei einzelnen Fragen auf die jeweiligen im BGB geregelten Vertragstypen wie beispielsweise Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag zurückzugegriffen.

Solche „Lizenzverträge“ spielen in der Praxis insbesondere im Markenrecht und Urheberrecht aber auch im IT-Recht eine Rolle und können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sein.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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