Mit einer Marke erhalten Sie den stärksten und dauerhaften Schutz. Die Marke hat einen weiteren Schutzumfang als reine Unternehmenskennzeichen, die mit der Eintragung in das Handelsregister entstehen. Zudem ist die Marke spezieller als das allgemeine Namensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und geht diesem daher vor.
Die Ausschließlichkeit der Marke verleiht dem Markenrechtsinhaber eine Monopolstellung, wodurch er Dritten die Verwendung identischer oder zum Verwechseln ähnlicher Zeichen für die identischen oder ähnlichen Produkte und Dienstleistungen verbieten kann.
Besonders effektiv und lukrativ ist die Marke, da die Schutzdauer von 10 Jahren nach § 47 II MarkenG beliebig oft verlängert werden kann, durch das Stellen des entsprechenden Antrags und dem Zahlen der Verlängerungsgebühr. Die Schutzdauer besteht sogar über den Tod des Markenrechtsinhabers hinaus, da die Marke als immaterielles Recht (immaterielles Wirtschaftsgut) vererbt werden kann, durch § 1922 BGB i.V.m. § 27 I MarkenG bzw. § 27 II MarkenG bei Zugehörigkeit zu einem Geschäftsbetrieb.
Dadurch hebt sich die Marke deutlich von der Schutzdauer eines Designs in Höhe von maximal 25 Jahren, eines Patents in Höhe von maximal 20 Jahren oder einem Gebrauchsmuster in Höhe von maximal 10 Jahren ab.