Eine Marke ist nach § 3 MarkenG ein rechtlich geschütztes Zeichen wie beispielsweise ein Begriff, ein Logo, ein Name, ein Slogan oder eine Klangfolge, welches Waren, Firmen oder Dienstleistungen identifiziert und dem Inhaber für den Bereich der angemeldeten Ware oder Dienstleistung ein Monopolrecht gegenüber Dritten verschafft.
Man unterscheidet unter anderem zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken. Wortmarken bestehen aus einzelnen oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen und lassen sich in Druckschrift darstellen. Bildmarken sind (reine) Grafiken ohne Wortbestandteile; Dies können vor allem Logos oder Embleme sein. Bei Wort-/Bildmarken kommt zu dem Wortbestandteil ein prägender grafischer Bestandteil hinzu, z.B. besondere Gestaltungen oder Farben.
Eine Marke kann bei den nationalen Markenbehörden angemeldet werden. In Deutschland macht man dies bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Damit genießt die Marke bundesweiten Schutz. Die EU bietet zudem die Möglichkeit, eine sogenannte Unionsmarke anzumelden. Eine solche Unionsmarke, die bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet wurde, bietet einen Schutz innerhalb des gesamten Raums der EU. Über die Grenzen der EU hinaus schützt eine internationale Marke (IR-Marke), welche man über das Markenbüro der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf anmelden kann. Gerade bei internationalen Unternehmen bietet sich ein Markenrechtsschutz z.B. in den USA, Russland, China oder Indien an.