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Home > Wie weit geht der Markenschutz?

Datenschutzerklärung

Wie weit geht der Markenschutz?

Marken können für unterschiedliche Regionen Schutz angemeldet werden. So können Marken jeweils bei den nationalen Markenbehörden angemeldet werden; In Deutschland geschieht dies über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Marke genießt ab Eintragung dann Schutz für das jeweilige Land.

Darüber hinaus bietet die EU auch die Möglichkeit, eine Marke als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden. Eine EU-weit eingetragene Marke bietet Schutz im gesamten Raum der EU. Möchte man noch weitergehen, bietet sich die Eintragung einer internationalen Marke (IR-Marke) an. Über das Markenbüro der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf kann für diverse Länder der Welt eine Marke angemeldet werden. Insbesondere bei international tätigen Unternehmen kommt hier ein Markenschutz z.B. in den USA, Russland, China oder Indien in Betracht.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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