Mit einem Lizenzvertrag kann geregelt werden in welchem Umfang der der Inhaber z.B. einer Marke, einem Patent, Gebrauchsmuster, Designs oder bei Urheberrechten (z.B. an Fotos, Filmen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken) die vollständige oder teilweise Auswertung des Schutzrechts einem Dritten gegen Zahlung von Lizenzgebühren überlässt. Lizenzen können räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt übertragen werden. Lizenzen können als einfache oder ausschließliche (exklusive) Rechte in Lizenzverträgen mit einem Lizenznehmer ausgehandelt werden.
Mit einem Lizenzvertrag kann ein Rechteinhaber, also beispielsweise der Inhaber einer Marke, Designs, Fotos etc. bestimmen, ob und in welchem Umfang er einem Dritten Rechte überträgt.