Mit Urteil vom 18. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Hamburg (VG Hamburg) entschieden, dass eine internationale Großkanzlei die Arbeitszeiten ihrer Associates und Senior Associates in Hamburg erfassen muss. Damit ist die Arbeitszeiterfassung für Unternehmen noch deutlicher im behördlichen Vollzug angekommen. Für Arbeitgeber, HR, Compliance und Datenschutzverantwortliche geht es bei der Zeiterfassung damit nicht mehr um abstrakte Grundsatzfragen, sondern um die rechtssichere Ausgestaltung von Prozessen, Systemen und Zuständigkeiten.