Viele Unternehmen in Deutschland trifft die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Welche Anforderungen dabei gelten und welche Aufgaben zu erfüllen sind, darüber herrscht häufig Unklarheit. Im folgenden Beitrag soll Ihnen ein Überblick über die Bestellung und die Anforderungen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gegeben werden.
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Wenn am 25.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft trifft, werden sich für viele Unternehmen bisher geltende Anforderungen und Pflichten ändern. Dies betrifft auch die sogenannte Dokumentationspflicht im Datenschutz.
Die Verpflichtung aus das Datengeheimnis findet ihren Ursprung derzeit in §5 Bundesdatenschutzgesetz. Nach dieser Norm ist es „den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).
Das Datenschutzrecht spielt eine immer wichtigere und zentralere Rolle in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben. Es dient im Wesentlichen dazu personenbezogene Daten zu schützen. Um ein möglichst hohes Schutzniveau zu erreichen, bedarf es verschiedener Elemente.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das Ergebnis von langen Verhandlungen auf Unionsebene. Im Dezember 2015 einigten sich die beteiligten Parteien schlussendlich auf die entsprechende EU-Verordnung. Sinn und Zweck der DSGVO ist die weitgehende Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union.