Erhöhte Wertgrenzen in Hamburg: Welche Auswirkungen haben sie auf Vergabestellen und Bieter in der Praxis?
Mit der jüngsten Reform des Hamburgischen Vergaberechts wurden die Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben deutlich angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Verfahren effizienter zu gestalten und bürokratische Hindernisse abzubauen.