Viele Unternehmen setzen Künstliche Intelligenz heute bereits produktiv ein. Häufig geschieht das schneller, als Organisation, Compliance und interne Regeln nachziehen können. KI-Funktionen sind in Standardsoftware integriert, generative Tools werden in Fachabteilungen genutzt, Prozesse werden automatisiert, Analysen beschleunigt und Entscheidungen vorbereitet. Das schafft Effizienz und Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig entstehen neue Risiken, die ohne klare Zuständigkeit schwer beherrschbar sind.
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Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 10. November 2025 – 19 O 527/16 hat in der juristischen Praxis für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Die 19. Zivilkammer setzte die Vergütung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf 0,00 € fest, weil dieser sein Gutachten in erheblichem Umfang mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt hatte, ohne dies gegenüber dem Gericht zu offenbaren. Die Entscheidung wirft zentrale Fragen zur persönlichen Leistungspflicht, zu Transparenzpflichten im Gerichtsverfahren und zum zulässigen Einsatz moderner Technologien in gerichtlichen Gutachten auf.
Was müssen Unternehmen jetzt beachten, um die Vorschriften der neuen europäischen KI-Verordnung einzuhalten?
Am 21. Mai dieses Jahres wurde die KI-Verordnung (AI-Act) vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Ziel ist es einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union zu schaffen. Zudem stellt die KI-VO aktuell den weltweit ersten Versuch dar, ein allgemeines Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen und ist damit durchaus ein Gesetz mit Pioniercharakter im Bereich der rechtlichen Regulierung von künstlicher Intelligenz.