Neue Wertgrenzen in Niedersachsen: Was Bieter und Vergabestellen jetzt wissen müssen
Mit der Anpassung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Niedersachsen verfolgt der Gesetzgeber des Landes das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu stärken. Die Änderungen betreffen insbesondere Direktvergaben, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.