Kommunale Vergabe in NRW im Umbruch
Die kommunale Vergabe in Nordrhein-Westfalen steht vor einer der tiefgreifendsten Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die rechtliche Grundlage der kommunalen Beschaffung ab dem 1. Januar 2026 neu gefasst. Ziel ist es, Vergabeverfahren unterhalb der europäischen Schwellenwerte deutlich zu vereinfachen und den Kommunen mehr Eigenverantwortung zu übertragen.