Preisrecht bei Direktvergaben: Warum die VO PR Nr. 30/53 gerade jetzt stärker in den Fokus rückt
Direktvergaben gehören im Unterschwellenbereich seit jeher zur Beschaffungspraxis. Sie sind schnell, pragmatisch und aus Sicht vieler Vergabestellen im Alltag oft alternativlos. Gleichzeitig verschiebt sich seit einiger Zeit das Risikoprofil. Der Grund liegt nicht nur in der praktischen Zunahme vereinfachter Beschaffungen, sondern auch darin, dass auf Bundes- und Landesebene die Wertgrenzen für Direktaufträge, freihändige Vergaben und vergleichbare vereinfachte Verfahren vielfach angehoben oder zumindest zeitweise erweitert worden sind. Je häufiger Leistungen ohne ausgeprägten Preiswettbewerb beschafft werden dürfen, desto häufiger stellt sich nicht nur eine vergaberechtliche, sondern auch eine preisrechtliche Frage.