Das Datenschutzrecht spielt eine immer wichtigere und zentralere Rolle in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben. Es dient im Wesentlichen dazu personenbezogene Daten zu schützen. Um ein möglichst hohes Schutzniveau zu erreichen, bedarf es verschiedener Elemente. Zum einen sind sogenannte Datenschutzmaßnahmen zu nennen, zum anderen sogenannte Datensicherungsmaßnahmen.
Wozu dient das Datenschutzrecht?
Das Datenschutzrecht dient, wie oben bereits erwähnt, dem Schutz personenbezogener Daten. Anders formuliert schützt es Bürger, wenn Daten zu ihrer Person mit Hilfe von Informationstechnik verarbeitet werden. Der Anspruch auf Schutz der betroffenen Daten ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht ist nicht direkt im Grundgesetz festgeschrieben, sondern wird aus den Artikeln 1 Abs. 1 GG und 2 Abs. 1 GG hergeleitet. Es beinhaltet unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung eigener Daten, den Schutz der Privatsphäre und sichert die Möglichkeit zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Das Datenschutzrecht befindet sich im ständigen Wandel. So ändern sich beispielsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene immer mal wieder. Das Ziel des Datenschutzrechts blieb jedoch im Wesentlichen das Gleiche: Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Um die Entwicklung des Datenschutzrechts nachvollziehen zu können, bedarf es einem Überblick über die wichtigsten Meilensteine dieses Rechtgebiets.
Entstehungsgeschichte des Datenschutzrechts
Erstmalige Bedeutung erlangte das Datenschutzrecht Anfang der 70er Jahre. Das Zeitalter der Computer war angebrochen und erste Geräte kamen in Wirtschaft und Verwaltung zum Einsatz. In Deutschland erkannte man zunächst in Hessen den Bedarf nach Leitlinien für diese neue Technik. Bereits 1970 wurde dort das erste allgemeine Datenschutzrecht der Welt erlassen. 1977 folgte das Bundesdatenschutzgesetz. Und seit dem Jahr 1981 verfügen alle Bundesländer über ein jeweiliges Landesdatenschutzgesetz. Das sogenannte Volkszählungsurteil im Jahr 1983 stellt einen der wichtigsten Meilensteine des Datenschutzrechts dar. Kritiker und Gegner des Volkszählungsgesetzes sahen im geplanten Melderegisterabgleich durch automatisierte Datenverarbeitung die Gefahr, der vollständigen Offenlegung der Privatsphäre der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht folgte diesen Einwänden und leitete aus der Sachverhalt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung her.
Neben dem deutschen Datenschutzrecht existiert auch ein Datenschutzrecht auf europäischer Ebene. Besondere Bedeutung wird die sogenannte Datenschutzgrundverordnung in diesem Bereich erlangen. Sie ist ab Ende Mai 2018 anzuwenden und wird die rechtlichen Voraussetzungen des Datenschutzrechts in Deutschland modifizieren.
In den folgenden Beiträgen wird auf einzelne Bereiche des Datenschutzrechts näher eingegangen. Um den dynamischen Anforderungen des Datenschutzrechts stets gerecht zu werden, empfiehlt sich eine kompetente und umfassende Beratung in diesem Bereich.