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Home > Blog > Nachhaltigkeit in der Vergabe: Neue Anforderungen und Chancen für Beschaffer, Fachbereiche und Vergabestellen

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Author Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Nachhaltigkeit in der Vergabe: Neue Anforderungen und Chancen für Beschaffer, Fachbereiche und Vergabestellen

Veröffentlicht am21. Februar 2025 Categories Blog Tags Nachhaltige Beschaffung · Nachhaltige Vergabe · Nachhaltigkeit Vergaberecht · vergaberecht

Nachhaltigkeit im Vergaberecht: Strategien für umweltfreundliche Beschaffungen

Die Bedeutung der Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren wächst stetig. Insbesondere die EU fordert künftig stärkere Resilienz, auch in Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit von IT-Systemen. Dies hat direkte Auswirkungen auf öffentliche Beschaffungen und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Auftragsvergabe. Zudem werden Beschaffer zunehmend verpflichtet, nachhaltige Lösungen in die Vergabeverfahren einzubinden und auf umweltbezogene Aspekte zu achten.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Vergabe

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Vergabeverfahren ist längst nicht mehr optional. Durch neue Richtlinien und Regelungen auf EU-Ebene müssen Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien verbindlich in ihren Ausschreibungen festlegen. Dies betrifft sowohl Produkte als auch Dienstleistungen und erfordert eine präzisere Leistungsbeschreibung. Ein wichtiger Bezugspunkt hierfür sind das GWB (§ 97 Abs. 3) sowie die VgV (§ 34 Abs. 2), die eine stärkere Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Faktoren vorschreiben.

Eine besondere Rolle spielt dabei die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, die öffentliche Auftraggeber bei der Umsetzung unterstützt. Sie stellt Praxisbeispiele zur Verfügung und bietet Schulungen an, um das Wissen über nachhaltige Vergabeentscheidungen zu vertiefen.

Zuschlagskriterien und Gütezeichen

Ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit in Vergaben sind Zuschlagskriterien, die sich auf umweltbezogene Aspekte beziehen. Die Nutzung von Gütezeichen wie beispielsweise Umweltzeichen, erleichtert dabei die Nachweisführung für Unternehmen und Auftraggeber. Insbesondere § 34 VgV erlaubt die Berücksichtigung von Gütezeichen, wenn diese bestimmte Umwelt- oder Sozialstandards gewährleisten. Gleichzeitig fordert die EU eine stärkere Berücksichtigung der Resilienz von IT-Systemen, was bedeutet, dass vergaberechtliche Anforderungen in diesem Bereich verschärft werden.

Die Kommission hat zudem betont, dass öffentliche Auftraggeber verstärkt auf innovative und nachhaltige Lösungen setzen sollten. Dabei sollten Schwellenwerte für nachhaltige Beschaffung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um umweltfreundliche Angebote besser zu berücksichtigen.

Rechtlicher Rahmen und Umsetzung

Das GWB, die VgV und die neuen EU-Richtlinien bieten klare Vorgaben für die Vergabeverfahren. Beschaffer müssen in ihren Ausschreibungen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien anpassen, um nachhaltige und widerstandsfähige Lösungen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise umweltbezogene Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung konkretisiert werden. Die neuen Vorgaben ermöglichen es, innovative Unternehmen zu bevorzugen, die durch ihre Produkte und Dienstleistungen eine hohe Umweltfreundlichkeit gewährleisten.

Öffentliche Kommunen stehen dabei besonders in der Verantwortung, nachhaltige Beschaffung voranzutreiben. Sie haben einen erheblichen Spielraum, um ökologische Kriterien in ihre Vergabestrategie zu integrieren. Ein gelungenes Beispiel hierfür sind Städte, die gezielt nachhaltige Baustoffe oder energieeffiziente Technologien in ihren Ausschreibungen fördern.

Praxisnahe Möglichkeiten zur Umsetzung

  • Nutzung von Leitfäden des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
  • Definition klarer Nachhaltigkeitskriterien in der Ausschreibung
  • Einbindung von Unternehmen, die innovative und nachhaltige Lösungen anbieten
  • Stärkere Berücksichtigung der IT-Resilienz als vergaberechtliche Anforderung
  • Anwendung von Eignungskriterien, um Auftraggebern eine fundierte Auswahl zu ermöglichen
  • Anpassung der Vergabe an aktuelle Richtlinien und Änderungen im Vergaberecht
  • Einblick in Praxisbeispiele erfolgreicher nachhaltiger Vergaben
  • Nutzung des Untermenüs zur Filterung nachhaltiger Produkte in digitalen Vergabeplattformen
  • Rolle der Digitalisierung

Die Digitalisierung kann die Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren erheblich verbessern. Digitale Plattformen ermöglichen eine effizientere Ausschreibung und eine bessere Nachweisführung von Nachhaltigkeitskriterien. Zudem helfen KI-gestützte Lösungen, Leistungsbeschreibungen zu optimieren und umweltbezogene Anforderungen besser zu erfassen. Ein weiterer Vorteil ist die transparente Erfassung und Analyse von Daten, um die Nachhaltigkeitsaspekte langfristig zu messen und zu verbessern. Insbesondere die automatisierte Analyse von Auftragsgegenstand und Zuschlagskriterien kann dazu beitragen, nachhaltige und effiziente Lösungen in der Auftragsvergabe sicherzustellen.

Darüber hinaus fördern digitale Systeme die Nutzung von Gütezeichen und helfen Auftraggebern, den hohen Anforderungen an die Vergabe gerecht zu werden. So lassen sich umweltbezogene Anforderungen einfacher dokumentieren und kontrollieren, während eine verbesserte Nachweisführung für mehr Transparenz im gesamten Vergabeverfahren sorgt.

Daher sollte im Rahmen von Ausschreibungen und gerade auch im Rahmen der IT-Beschaffung verstärkt darauf geachtet werden, Nachhaltigkeitsaspekte, aber auch z.B. KI-Tools und Gütezeichen im Rahmen der Vergabeuterlagen, hier insbesondere den Leistungsbeschreibungen, aber auch den Vertragswerken, wie z.B. im Kriterienkatalog eines EVB-IT-Cloudvertrages vergaberechtskonform mit aufzunehmen und Kriterien der Nachhaltigkeit in Vergaben als Zuschlagskriterien verstärkt zu berücksichtigen.

Fazit

Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Auftragsvergabeverfahren ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance für Auftraggeber und Unternehmen. Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt, kann möglichst effizient die Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe sicherstellen und langfristig profitieren. Zudem bietet die Digitalisierung zahlreiche Möglichkeiten, die Nachhaltigkeitskriterien transparenter und effizienter zu gestalten. Durch die gezielte Berücksichtigung von Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Gütezeichen lassen sich Beschaffungen nachhaltiger, widerstandsfähiger und zukunftsfähiger ausrichten.

Ein Blick auf bestehende Praxisbeispiele zeigt, dass nachhaltige Vergabe nicht nur theoretisch umsetzbar ist, sondern in vielen Fällen bereits erfolgreich angewendet wird. Die richtigen Voraussetzungen und eine strategische Nutzung des Spielraums in Vergabeverfahren ermöglichen es, innovative und umweltfreundliche Lösungen gezielt zu fördern.

Sofern Sie eine Beschaffung, insbesondere im IT-Bereich beabsichtigen, planen oder durchführen, können wir helfen, Ihre Vergabeunterlagen, insbesondere auch im Hinblick auf Kriterien der Nachhaltigkeit zu optimieren und vergaberechtskonform zu gestalten, damit Sie im Ausschreibungsprozess den gewünschten optimalen Beschaffungsgegenstand (wie z.B. Harware, Software, Lizenzen, Cloud-Leistungen, Planungsleistungen etc.) erhalten.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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