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Home > Was ist bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zu beachten?

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Was ist bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zu beachten?

Eine Vertragsstrafe bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.

Der Anspruch auf eine Vertragsstrafe ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird in der Regel zwischen den Parteien vertraglich vereinbart. Dabei ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Vertragsstrafe genau im Vertrag beschrieben werden. Bei den Voraussetzungen für eine Vertragsstrafe sollte darauf geachtet werden, dass die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers geklärt und entsprechend zu benannt werden. Eine Vertragsstrafe sollte nur für schuldhafte Handlungen vereinbart sein, also bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine solche Vertragsstrafe wird in Projektverträgen meistens für den Fall vereinbart, dass vertraglich vereinbarte Fristen überschritten oder vereinbarte Leistungen nicht erfüllt werden. Das sollte gerade auch bei IT-Projekten mit bedacht werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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