Der Data Act der Europäischen Union – Neue Pflichten und Chancen im Umgang mit industriellen und nutzergenerierten Daten
Am 11. Januar 2024 ist mit der Verordnung (EU) 2023/2854 – dem sogenannten Data Act – ein zentrales Datengesetz der europäischen Datenstrategie in Kraft getreten. Die Verordnung ist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Ziel ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Zugang zu und die Nutzung von Daten – insbesondere aus vernetzten Geräten und Diensten – innerhalb der Europäischen Union zu regulieren, zu standardisieren und zu fördern.