Mit der Cyberresilienz-Verordnung – offiziell Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – führt die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Sicherheit vernetzter Produkte ein. Ziel ist es, das bislang fragmentierte Geflecht nationaler und sektorspezifischer Vorgaben zu beenden und Cybersicherheit als verbindliche Produkteigenschaft im gesamten Binnenmarkt zu verankern.
Blog-Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle
Pflicht zum Widerrufsbutton ab 2026 – neue Informationspflichten im Onlinehandel
Das Verbraucherrecht in Deutschland steht vor einer weiteren umfassenden Reform. Der aktuelle Referentenentwurf der Regierung eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und muss noch vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt werden.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Vorschriften bis spätestens 19. Dezember 2025 zu erlassen und zu veröffentlichen, damit sie ab dem 19. Juni 2026 in der gesamten Europäischen Union angewendet werden können.
Aktuelle Schwellenwerte (ab 01.01.2026) im Vergaberecht und Auswirkungen für Auftraggeber und Unternehmen als Bieter – Delegierte Verordnung(EU) 2025/2152
Die Europäische Kommission hat die am 23.10.2025 im Amtsblatt der europäischen Union die neuen Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe festgelegt.
Warum dies für öffentliche Auftraggeber und Bieter bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren wichtig ist, lesen Sie hier:
Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 23. Mai 2025 – Az. 6 U 61/24
35.000 Euro Strafe für Bildagentur: Kölner Dom setzt Zeichen für strengere Lizenzprüfung
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Bildagentur zur Zahlung von rund 35.000 Euro verurteilt, weil sie 220 Aufnahmen aus dem Innenraum des Kölner Doms über ihre Plattform anbot und dafür weder die Genehmigung der Dombauverwaltung noch die erforderlichen Bildrechte und urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeholt hatte. Das Gericht bejahte eine Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) und eine Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 2 UrhG i. V. m. § 15 UrhG), und es setzt damit ein klares Zeichen für strengere Prüfpflichten bei Bildlizenzen und für rechtssichere Bildnutzung in der Praxis. Die Entscheidung hat auch mittelbar Auswirkungen auf KI-generierte Bild-Inhalte.
Urheberrecht trifft EU AI Act: Was GPAI-Betreiber und Nutzer jetzt beim Einsatz und der Anwendung Künstlicher Intelligenz beachten müssen
Der EU AI Act ist mehr als ein technisches Gesetz – er legt für GPAI (= General Purpose AI bzw. ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck) klare Leitplanken beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten fest. Für Betreiber und Nutzer steigen damit die Risiko-Anforderungen; je nach Einsatz können sogar Hochrisiko-Konstellationen im Ökosystem relevant werden. Ein Verhaltenskodex für Unternehmen hilft, Pflichten zu operationalisieren und die Anwendung generativer Intelligenz rechtssicher zu gestalten. Systeme wie ChatGPT zeigen, wie schnell sich Anwendung und Einsatz von KI verbreiten und wie wichtig klare Bestimmungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind. Bei der Anwendbarkeit der KI-VO auf GPAI-Modelle sind auch Grundrechte (z. B. Informationsfreiheit, Eigentum) mitzudenken – als Leitplanken zwischen Innovation und Schutz.