Hintergrund des Falls: ChatGPT im Bewerbungsverfahren an der TU München
Ein Antragsteller für einen Masterstudiengang an der Technischen Universität München (TUM) reichte in seinem Motivationsessay einen Text ein, der in weiten Teilen von einer künstlichen Intelligenz – konkret ChatGPT – generiert wurde. Die Prüfer an der TUM werteten dies als Täuschungsversuch, da das Essay nicht die persönliche Reflexion und Eigenleistung des Bewerbers widerspiegelte, sondern weitgehend auf fremder Software basierte. In der Folge wurde der Antrag abgelehnt und der Bewerber setzte sich zur Wehr.
Die Entscheidung des VG München (Beschluss v. 28. 11. 2023 – M 3 E 23.4371) ist soweit ersichtlich die erste ihrer Art und setzt Maßstäbe für die Beurteilung von KI-Essays im Bewerbungsverfahren. Sie erfolgte im einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO.