Neue Runde, die gleichen Beteiligten. So könnte man den nächsten Akt im Rechtsstreit zwischen dem Medienunternehmen Facebook und dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wohl durchaus beschreiben. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat Ende April dieses Jahres entschieden, dass Facebook vorerst keine Daten deutscher Whats-App-Nutzer auswerten und verwenden darf, ohne dass hierfür eine Einwilligung der Nutzer vorliegt.
Was ist bisher geschehen
Im Jahr 2014 kam es zur Übernahme des derzeit größten Messenger-Dienstes Whats-App durch Facebook. Dabei wurde von Seiten des Unternehmens stets betont, man wolle die Nutzerdaten von Whats-App nicht an Facebook weiterleiten. Doch genau dazu soll es nach dem Willen von Facebook kommen. So möchte man unter anderem die Telefonnummern der Whats-App-Nutzer weiterleiten. Diese und weiter Daten sollen dann zur Optimierung der Facebook-Dienste genutzt werden. Etwa für eine Verbessrung der Freundesvorschläge.
Mit diesem Vorgehen zeigte sich der hamburgische Datenschutzbeauftragte nicht einverstanden. Da Facebook seinen Deutschlandsitz in Hamburg hat, erließ Herr Caspar, als zuständiger Datenschutzbeauftragter, eine Vewaltungsanordnung und untersagte damit die geplante Weitergabe von Daten, da für diese keine deutsche Rechtsgrundlage vorläge. Von dieser Maßnahme zeigte man sich bei Facebook allerdings wenig beeindruckt. Denn nach Ansicht des Medienunternehmens ist deutsches Recht auf den Sachverhalt überhaupt nicht anwendbar. Denn die Nutzung der Daten soll am europäischen Hauptsitz in Irland erfolgen und nicht etwa in Deutschland. Aufgrund dieser Sichtweise setzte sich Facebook gegen die Verwaltungsanordnung zur Wehr.
Die aktuelle Entscheidung und ihre Folgen für Whats-App-Nutzer
Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte die Verwaltungsanordnung teilweise und entschied, dass Facebook derzeit keine Daten von deutschen Whats-App-Nutzer auswerten und verwenden darf. Nach Ansicht des Gerichts überwiegt das Interesse am Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer das wirtschaftliche Interesse von Facebook. Die Frage, ob deutschen Recht überhaupt anwendbar ist, ließ das Gericht jedoch offen. Damit ist diese grundlegende Frage weiterhin nicht geklärt.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte hatte außerdem gefordert, dass bereits erhobene Daten nachweislich gelöscht werden müssen. Aufgrund eines Formfehlers hielt diese Forderung vor Gericht allerdings nicht stand.
Fazit
Johannes Caspar begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sieht in ihr einen wichtigen Erfolg im Kampf um den Datenschutz deutscher Whats-App-Nutzer. Es bleibt abzuwarten, wann es zur nächsten Runde kommt und wann endgültig festgestellt wird, ob deutsches Recht anwendbar ist. Denn klar ist, dass Facebook die umstrittenen Daten in Zukunft nutzen möchte.