Dieser Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen einem Model und einem Fotografen beziehungsweise Auftraggeber im Rahmen eines Fotoshootings. Dabei wird ein Überblick über die wichtigsten Regelungsgebiete im sogenannten Model-Release-Vertrag gegeben.
Grundsätzliches zum Model-Release-Vertrag
Im Grunde genommen kann eine Vereinbarung zwischen Fotograf und Model in vielen verschiedenen Formen geschehen, wie etwa mündlich, schriftlich oder durch konkludentes handeln. Naheliegender weise empfiehlt es sich jedoch eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Denn ohne vertragliche Regelungen haben beide Seiten oftmals keine große Freude an den Aufnahmen. Denn Urheberrechte und das Recht am eigenen Bild können dann zu Problemen führen.
Um einen möglichst großen Nutzen für beide Seiten zu erzielen, sollte ein solcher Vertag eine Vielzahl an Punkten unbedingt enthalten. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein ein Grundgerüst mit den wichtigsten Regelungen anzufertigen und dieses bei Bedarf an die jeweilige Situation anzupassen.
Wesentliche Regelungsbereiche des Model-Release-Vertrags
Zunächst sollten die Vertragsparteien genau bezeichnet werden. Hier können sich sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen gegenüberstehen. Es sollte im Rahmen dieses Punktes bereits klargestellt werden, wer wem welche Nutzungsrechte einräumt.
Des Weiteren sollte festgelegt werden, welchem Genre der Fotografie die Aufnahmen zugeordnet werden können. In Frage kommen z.B. Portraitaufnahmen, Akt- oder Teilaktaufnahmen. Dabei ist es ratsam festzulegen, ob die Aufnahmen generell in einem erotischen Kontext genutzt werden dürfen oder nicht.
Darüber hinaus sollte der Umfang der Nutzung durch den Fotografen oder durch den Auftraggeber möglichst genau festgelegt werden. Hier sollte man sich fragen, in welchem Medium die Bilder verwendet werden dürfen. In welchem Kontext und für welche Zwecke sollen die Aufnahmen genutzt werden? Soll es eine zeitliche Begrenzung der Nutzung geben? Erfolgt die Nutzung exklusiv? Je genauer man hier vorgeht, desto weniger Streitigkeiten können im Nachhinein zu diesen Punkten entstehen.
Außerdem zu klären sind etwaige Nutzungsrechte der Aufnahmen durch das Model. Das ermöglicht dem Model zum Beispiel Bilder für eine Sedcard zu nutzen. Nicht außer Acht zulassen sind natürlich das Honorar und mögliche sonstige Kosten. Wichtig sind neben der Höhe des Honorars auch Zahlungsart und Ort. Sonstige Kosten, wie etwa Reisekosten und deren Erstattung, sollten ebenfalls geklärt werden.
Was ist bei Model-Release Verträgen außerdem zu beachten?
Häufig wird gefragt, wie eine bereits abgegebene Einwilligung wieder rückgängig gemacht werden kann. Grundsätzlich lassen sich solche Szenarien durch eine Anfechtung oder einen Widerruf bereinigen. Bei einer Anfechtung bedarf es jedoch eines sogenannten Anfechtungsgrundes. Darunter fällt zum Beispiel die Täuschung über den Verwendungszweck der Aufnahmen. Ein Widerruf kann nur erfolgen, wenn er entweder von der anderen Partei akzeptiert wird oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Widerruf, der sich auf einen wichtigen Grund stützt, stellt allerdings eine sehr schwer zu nehmende Hürde dar und ist in vielen Fällen nicht erfolgreich.
Abschließend lässt sich sagen, dass es beim Model-Release-Vertrag auf die Feinheiten ankommt. Wer möglichst viel vereinbart, sichert sich auch bestmöglich gegen spätere Streitigkeiten ab. Im Rahmen eines Model-Release-Vertrages lassen sich noch viele weitere Details regeln, die hier nicht aufgeführt wurden. Eine rechtliche Beratung kann hier viel Zeit, Nerven und Geld sparen. Unsere Kanzlei verfügt auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrung und steht Ihnen gerne beratend zur Seite.