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Home > Blog > Neue Wertgrenzen in Niedersachsen: Auswirkungen auf Vergaberecht, Vergabestellen und Bieter

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Author Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Neue Wertgrenzen in Niedersachsen: Auswirkungen auf Vergaberecht, Vergabestellen und Bieter

Veröffentlicht am28. März 202527. Juni 2025 Categories Blog Tags Niedersachsen · vergaberecht · Wertgrenzen

Neue Wertgrenzen in Niedersachsen: Was Bieter und Vergabestellen jetzt wissen müssen

Mit der Anpassung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Niedersachsen verfolgt der Gesetzgeber des Landes das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu stärken. Die Änderungen betreffen insbesondere Direktvergaben, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Rechtsgrundlagen und aktuelle Wertgrenzen

Die neuen Regelungen basieren auf dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG), der  Vergabeverordnung Niedersachsen (VgV Nds), sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Die wichtigsten Änderungen zum 1. Juli umfassen:

Lieferleistungen, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen:

  • Direktaufträge: Bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro netto
  • Freihändige Vergabe:  Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Bis zu 100.000 Euro netto

Bauleistungen:

  • Direktauftrag: Bis zu 20.000 Euro netto
  • Freihändige Vergabe bis zu 150.000 Euro netto
  • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu 1.000.000 Euro netto

Diese neuen Wertgrenzen sollen eine flexiblere und effizientere Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen, indem sie Verfahrensaufwand und Bearbeitungszeiten der Auftragsvergabe reduzieren.

Bedeutung für Vergabestellen und öffentliche Auftraggeber

Die Anhebung der Wertgrenzen bringt erhebliche Vorteile für Vergabestellen mit sich:

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Schnellere Vergabe von kleineren und mittleren Aufträgen ohne langwierige Ausschreibungsverfahren.
  • Flexiblere Beschaffung: Besonders für dringliche Maßnahmen kann die Vergabe deutlich schneller erfolgen.
  • Stärkung der Wirtschaftlichkeit: Durch den erleichterten Zugang zu Direktaufträgen können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) stärker eingebunden werden.

Trotz der neuen Möglichkeiten sind Auftraggeber weiterhin an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Außerdem gelten folgende rechtliche Vorgaben:

  • Dokumentationspflicht: Auch bei Direktvergaben muss eine marktgerechte Preisermittlung erfolgen.
  • Transparenz und Wettbewerbsgrundsätze: Vergabeverfahren dürfen nicht künstlich gesplittet werden, um die höheren Wertgrenzen zu umgehen.
  • Einhaltung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).

Auswirkungen auf Bieter und Unternehmen

Die neuen Wertgrenzen können für Bieter sowohl positive als auch negative Effekte haben:

  • Vorteile: Besonders für KMU besteht eine größere Chance, öffentliche Aufträge zu erhalten, da mehr Direktvergaben und Freihändige Vergaben möglich sind.
  • Nachteile: Durch die gestiegene Anzahl an Direktvergaben könnte der offene Wettbewerb eingeschränkt werden, da öffentliche Auftraggeber tendenziell bekannte Unternehmen bevorzugen.

Daher sollten Bieter aktiv auf Vergabestellen zugehen, um sich für zukünftige Vergaben zu empfehlen. Dazu gehören:

  • Marktpräsenz und aktive Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern.
  • Registrierung in Vergabeplattformen und Teilnahme an freiwilligen Ausschreibungen.
  • Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit durch transparente Angebote und Nachweise der Eignungskriterien.

Fazit

Die neuen Wertgrenzen in Niedersachsen tragen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahrenbei. Öffentliche Auftraggeber profitieren von flexibleren Vergabemöglichkeiten, während Bieter von einem erleichterten Zugang zu öffentlichen Aufträgen profitieren können.

Dennoch bleibt es entscheidend, dass Vergabestellen und Unternehmen weiterhin Rechtskonformität, Transparenz und Wettbewerb sicherstellen, um langfristig faire Vergabeverfahren zu gewährleisten.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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