Neue Wertgrenzen in Niedersachsen: Was Bieter und Vergabestellen jetzt wissen müssen
Mit der Anpassung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Niedersachsen verfolgt der Gesetzgeber des Landes das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu stärken. Die Änderungen betreffen insbesondere Direktvergaben, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Rechtsgrundlagen und aktuelle Wertgrenzen
Die neuen Regelungen basieren auf dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG), der Vergabeverordnung Niedersachsen (VgV Nds), sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Lieferleistungen, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen:
- Direktaufträge: Bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro netto
- Freihändige Vergabe: Bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro netto
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Bis zu 50.000 Euro netto
Bauleistungen:
- Direktauftrag: Bis zu 3.000 Euro netto
- Freihändige Vergabe bsi zu 25.000 Euro netto
- Beschränkte Ausschreibung: Bis zu 50.000 Euro netto (für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung)
- Beschränkte Ausschreibung: Bis zu 150.000 Euro netto (für Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau)
- Beschränkte Ausschreibung: Bis zu 100.000 Euro netto (für die übrigen Gewerke)
Diese neuen Wertgrenzen sollen eine flexiblere und effizientere Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen, indem sie Verfahrensaufwand und Bearbeitungszeiten der Auftragsvergabe reduzieren.
Bedeutung für Vergabestellen und öffentliche Auftraggeber
Die Anhebung der Wertgrenzen bringt erhebliche Vorteile für Vergabestellen mit sich:
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Schnellere Vergabe von kleineren und mittleren Aufträgen ohne langwierige Ausschreibungsverfahren.
- Flexiblere Beschaffung: Besonders für dringliche Maßnahmen kann die Vergabe deutlich schneller erfolgen.
- Stärkung der Wirtschaftlichkeit: Durch den erleichterten Zugang zu Direktaufträgen können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) stärker eingebunden werden.
Trotz der neuen Möglichkeiten sind Auftraggeber weiterhin an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Außerdem gelten folgende rechtliche Vorgaben:
- Dokumentationspflicht: Auch bei Direktvergaben muss eine marktgerechte Preisermittlung erfolgen.
- Transparenz und Wettbewerbsgrundsätze: Vergabeverfahren dürfen nicht künstlich gesplittet werden, um die höheren Wertgrenzen zu umgehen.
- Einhaltung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).
Auswirkungen auf Bieter und Unternehmen
Die neuen Wertgrenzen können für Bieter sowohl positive als auch negative Effekte haben:
- Vorteile: Besonders für KMU besteht eine größere Chance, öffentliche Aufträge zu erhalten, da mehr Direktvergaben und Freihändige Vergaben möglich sind.
- Nachteile: Durch die gestiegene Anzahl an Direktvergaben könnte der offene Wettbewerb eingeschränkt werden, da öffentliche Auftraggeber tendenziell bekannte Unternehmen bevorzugen.
Daher sollten Bieter aktiv auf Vergabestellen zugehen, um sich für zukünftige Vergaben zu empfehlen. Dazu gehören:
- Marktpräsenz und aktive Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern.
- Registrierung in Vergabeplattformen und Teilnahme an freiwilligen Ausschreibungen.
- Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit durch transparente Angebote und Nachweise der Eignungskriterien.
Fazit
Die neuen Wertgrenzen in Niedersachsen tragen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahrenbei. Öffentliche Auftraggeber profitieren von flexibleren Vergabemöglichkeiten, während Bieter von einem erleichterten Zugang zu öffentlichen Aufträgen profitieren können.
Dennoch bleibt es entscheidend, dass Vergabestellen und Unternehmen weiterhin Rechtskonformität, Transparenz und Wettbewerb sicherstellen, um langfristig faire Vergabeverfahren zu gewährleisten.