Das Satiremagazin extra3 des Norddeutschen Rundfunks sorgte im April 2017 für großes Aufsehen und einige Diskussionen. Der Moderator des Formats hatte nämlich die AfD-Spitzenkandidatin Dr. Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Diese Äußerung schlug unter anderem in den sozialen Netzwerken hohe Wellen. Die betroffene Politikerin entschied sich nach erfolgloser Abmahnung dafür, gerichtlich gegen den NDR vorzugehen.
Sachverhalt
Der Äußerung vorausgegangen war ein Bericht über den AfD-Parteitag in Köln, auf dem Frau Weidel zur Co-Spitzenkandidatin der Partei ernannt worden war. Im Anschluss daran hielt sie eine Rede, in der sie unter anderem forderte, dass die politische Korrektheit abgeschafft werden sollte. Nach ihrer Ansicht gehört eben diese nämlich auf den „Müllhaufen der Geschichte“. Im direkten Anschluss an den Beitrag folgte dann die Äußerung des Moderators, in der er die Politikerin wie oben genannt betitelte.
Urteil für das Satiremagazin
Mitte Mai 2017 fällte das Landgericht Hamburg ein Urteil in der Sache. Es entschied zugunsten des NDR und fügte Frau Weidel eine empfindliche Schlappe zu. Anders als auf der Klägerseite sah das Gericht die Äußerung des Moderators nicht als Formalbeleidigung an. Eine solche Formalbeleidigung wäre nämlich nicht von der Garantie der freien Meinungsäußerung in Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen. Nach Ansicht des Gerichts stand die Beleidigung von Frau Weidel nicht im Vordergrund. Vielmehr erfolgte eine Auseinandersetzung und eine Verknüpfung mit der Forderung Weidels, die politische Korrektheit abzuschaffen. In der Aussage des Moderators sei eine überspitzte Kritik an der Aussage Weidels zu sehen. Weiter führte das Landgericht Hamburg aus, müsse Frau Weidel als öffentliche Persönlichkeit solche Kritik hinnehmen.
Fazit
Die Entscheidung des LG Hamburg zeigt, dass der Schutz von Satire und Meinungsfreiheit in Deutschland einen hohen Stellenwert genießen. Von Seiten der AfD wurde bereits angekündigt, dass man die Entscheidung nicht hinnehmen werde. Daher wird sich wohl in naher Zukunft das Oberlandesgericht Hamburg mit dem Fall auseinandersetzen. Ob das OLG schlussendlich zu einem anderen Ergebnis kommt, erscheint fraglich.