Wer in der Europäischen Union ein neues Produkt auf den Markt bringen möchte, sieht sich schnell einer Flut von Hürden gegenüber. Es müssen in der Regel zahlreiche Verfahren, Prüfungen und natürlich eine Menge Papierkram erledigt werden. Eine wichtige Rolle spielt auch die sogenannte CE-Kennzeichnung. Sicherlich haben Sie diese Kennzeichnung schon auf den verschiedensten Produkten wahrgenommen. Sie dient dem Nachweis der Einhaltung verschiedener Sicherheitsstandards und betrifft viele Produktgruppen. Dazu gehören unter anderem auch Medizinprodukte, Maschinen oder auch Elektrogeräte. Ohne die CE-Kennzeichnung dürfen diese Produkte nicht innerhalb der EU vertrieben werden. In diesem Zusammenhang kam es vor kurzem zu einem Verfahren vorm Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Sachverhalt
Zu dem Rechtsstreit kam es, weil ein Hersteller von Fußbodenheizmatten diese ohne CE-Kennzeichnung vertrieben hatte. Eine solche Kennzeichnung ist jedoch Voraussetzung für den Vertrieb gewesen. Daraufhin wurde der Hersteller von einem Konkurrenten abgemahnt. In der Folge kam es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht. Bereits vor dem Landgericht Frankfurt am Main bekam der Mitbewerber Recht. Da der Hersteller jedoch gegen dieses Urteil vorging, befasste sich das OLG Frankfurt am Main mit dem Sachverhalt.
Das Urteil zur fehlenden CE-Kennzeichnung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schloss sich der Vorinstanz an. Der Konkurrent hatte den Hersteller zurecht darauf hingewiesen, dass die Waren nicht ohne CE-Kennzeichnung vertrieben werden durften. Voraussetzung für den erneuten Vertrieb der Fußbodenheizmatten ist daher das Durchlaufen eines Zertifizierungsverfahrens.
Fazit
Wenn Sie ein Produkt in den europäischen Markt einführen wollen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Das Zertifizierungsverfahren zum Erhalt einer CE-Kennzeichnung muss genauestens und mit Sorgfalt vorbereitet werden, um auf Anhieb Erfolg damit zu haben. Unsere Kanzlei verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung, sodass einer kompetenten Beratung nichts im Wege steht.