Der Europäische Gerichtshof sorgte im Juni dieses Jahres europaweit für Schlagzeilen. Grund dafür ist ein Urteil, welches der veganen Lebensmittelindustrie nicht schmecken dürfte. Ausgangspunkt hierfür war ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Trier. Doch eins nach dem anderen.
Der vegane Lebensstil liegt aktuell voll im Trend. Die vegane Ernährung zeichnet sich dadurch aus, dass vollkommen auf tierische Produkte verzichtet wird. Neben Fleisch wird so auch zum Beispiel auf Eier und Milch verzichtet. Der Markt für tierfreie, vegane Produkte wächst stetig und immer mehr Verbraucher finden Gefallen an dieser Form der Ernährung. Die Bezeichnung der Produkte ähnelt dabei stark derer von tierischen Produkten. So werden etwa Sojamilch oder auch Tofu-Butter vermarktet und verkauft. Die Hersteller begründen diesen Schritt mit der so besser möglichen Orientierung der Verbraucher. Doch dieses Vorgehen weckt zunehmend Widerstand.
Der Sachverhalt
So auch im Fall um die Produkte des deutschen Herstellers Tofutown. Dieser verkaufte unter anderem einen „Veggie-Käse“ und eine sogenannte „Tofu-Butter“. Auf sämtlichen Produkten fand sich ein Hinweis darauf, dass lediglich pflanzliche Bestandteile verwendet wurden. Trotzdem war der Verband Sozialer Wettbewerb damit nicht einverstanden und reichte Klage gegen Tofutown ein. Der Fall landete vor dem Landgericht Trier. Da in der Sache eine EU-Verordnung und deren konkrete Anwendung von entscheidender Bedeutung war, wandte sich das Gericht mit mehreren Fragen im Rahmen eines Vorabentscheidung Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof. Solche Verfahren werden immer dann durchgeführt, wenn ein Gericht auf nationaler Ebene Probleme bei der Auslegung von EU-Recht hat.
Die Entscheidung des EuGHs
Der EuGH urteilte im Sinne der Kläger und entschied, dass rein pflanzliche Produkte keine Bezeichnungen tragen dürfen, die tierische Bestandteile vermuten lassen. Damit hielt sich der Europäische Gerichtshof penibel genau an die entsprechende EU-Verordnung. Demnach sind Bezeichnungen, wie Milch, Butter oder Käse solchen Produkten vorenthalten, die tierische Bestandteile enthalten. Daran ändern auch entsprechende Hinweise auf veganen Produkten nichts. Als Begründung hierfür führte der EuGH an, dass bei einer Aufweichung der Grundsätze eine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher bestehe.
Fazit für vegane Produkte
Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt die Produzenten von veganen Produkten vor Probleme. Die Kritik der betroffenen Unternehmen an der Entscheidung ist teilweise verständlich. Sie prangern an, die EU bevormunde ihre Bürger. Wer sich bewusst für vegane Produkte entscheide, wüsste auch das diese rein pflanzlich sind. Schlussendlich werden sich die Hersteller jetzt aber andere Bezeichnung überlegen müssen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.