BTL Rechtsanwälte
Denken. Schützen. Handeln.
Logo BTL Rechtsanwälte dark
  • Kanzlei
    ▼
    • Über uns
    • Philosophie
  • Akademie
    ▼
    • Datenschutz-Schulung
    • Datenschutzbeauftragter-Schulung
    • KI-Schulung
  • Rechtsgebiete
    ▼
    • Datenschutzrecht
    • IT-Recht
      ▼
      • Begleitung von IT-Projekten
      • Gestaltung von IT-Verträgen
      • EVB-IT-Cloud-Vertrag
      • Rechtsberatung App-Entwicklung
      • Rechtsberatung für Online-Shops
    • KI-Recht
    • IT-Vergaberecht
    • Medienrecht
      ▼
      • Social Media Beratung
      • Negative Bewertungen im Internet
      • Bewertungsportale
      • Presse- und Rundfunkrecht
      • Vertretung von Prominenten
    • Markenrecht
      ▼
      • Markenanmeldung
      • Markenwiderspruch
      • Markenüberwachung
      • Markenrechtsverletzung
      • Unterlassungserklärungen
      • Schutz vor Produktpiraterie
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      ▼
      • Beratung bei Wettbewerbsverstößen
      • Abwehr von Abmahnungen
      • Prüfung von Unterlassungserklärungen
      • Vertretung gegenüber Abmahnverbänden
      • Marketing- und Werbemaßnahmen
    • Urheberrecht
      ▼
      • Foto- und Filmrecht
      • Modelrecht
      • Künstler- und Labelverträge
    • Vertragsrecht
      ▼
      • Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
      • Kauf- und Werkverträge
  • Team
  • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt

Home > Kann man gegen Produktpiraterie rechtlich vorgehen?

Datenschutzerklärung

Kann man gegen Produktpiraterie rechtlich vorgehen?

Es bestehen mehrere Möglichkeiten gegen Produktpiraterie rechtlich vorzugehen.

Wenn ein Vertragspartner oder Vertriebspartner unbefugt Produktpiraterie betreibt kann dagegen vorgegangen werden, wenn entsprechende Verträge mit dem Vertragspartner oder Vertriebspartner bestehen, die beispielsweise Vertragsstrafen beim Vertragsbruch vorsehen.

Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensatz sind möglich durch den sogenannten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die unbefugte Nachahmung von beispielsweise Produkten stellt unlauteren Wettbewerb dar und kann wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.

Außerdem wurden bereits durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie aus dem Jahre 1990 sind die strafrechtlichen, zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Mittel zur Durchsetzung bestehender Schutzrechte verbessert. Besonders die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten wurden verschärft.

Es bestehen im Bereich der Produktpiraterie erweiterte Möglichkeiten der Beschlagnahme, Vernichtung und Einziehung von Plagiaten und Fälschungen. Außerdem kann mit anwaltlicher Hilfe durch einen besonderen Auskunftsanspruch zur Aufklärung der Quellen und Vertriebswege schutzrechtsverletzender Waren sowie die Erweiterung der Möglichkeit der Grenzbeschlagnahme durch den Zoll bei offensichtlich schutzrechtsverletzenden Waren gegen Plagiate und Fälschungen, insbesondere für verletzte Markeninhaber vorgegangen werden. Dadurch kann insbesondere die Marke von Unternehmen geschützt werden.

Außerdem kann mit markenrechtlichen Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren gegen Produktverletzungen und Produktfälscher und die damit verbundene Herkunftstäuschung vorgegangen werden. Bei erfolgreicher Durchsetzung von beispielsweise Unterlassungsansprüchen können Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche vom Produktverletzer gefordert werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

Alle Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle anzeigen

Beitragsnavigation

← Vorheriger Beitrag Sind auch Designs geschützt?
Nächster Beitrag → Was versteht man unter Produktpiraterie und Markenpiraterie?
Blog-Themen
Ausschreibung Baden-Württemberg Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Batteriegesetz Batterierechtsdurchführungsgesetz Bayern Betreiber Kritischer Infrastrukturen BFSG CRA Cyber Resilience Act Cybersicherheit Data Act Datenschutzrecht EU-Produkthaftungsrichtlinie eu produkthaftung eu produkthaftungsgesetz EVB-IT EVB-IT-Cloud Hamburg Hinweisgeberschutzgesetz Hinweisgeberschutzgesetz Kommunen IT-Recht IT Beschaffung KritisV Kritis Verordnung Markenrecht Maschinenrichtlinie Maschinenverordnung Mecklenburg-vorpommern Medienrecht Modelrecht Nachhaltige Beschaffung Nachhaltige Vergabe Nachhaltigkeit Vergaberecht Niedersachsen NIS2 NIS2 Richtlinie Rheinland-Pfalz Schwellenwerte Urheberrecht Vergabe vergaberecht Vertragsrecht Wertgrenzen Wettbewerbsrecht
Neue Beiträge
  • Hinweisgeberschutzgesetz: Diese Pflichten gelten jetzt für Städte und Gemeinden
  • Erster Fall zu ChatGPT an Hochschulen – Täuschung durch KI in der Bewerbung?
  • Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Wichtige Änderungen und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher
  • Die novellierte KritisV – Neue Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
  • Data Act der EU (Deutsche Fassung): Chancen und Herausforderungen für Unternehmen
Rechtsanwälte
  • Dr. Tobias Beltle
  • Gregor Theado
  • Samira Gassim
© 2025 BTL Rechtsanwälte Saarbrücken
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung