BTL Rechtsanwälte
Denken. Schützen. Handeln.
Logo BTL Rechtsanwälte dark
  • Kanzlei
    ▼
    • Über uns
    • Philosophie
  • Akademie
    ▼
    • Datenschutz-Schulung
    • Datenschutzbeauftragter-Schulung
    • KI-Schulung
  • Rechtsgebiete
    ▼
    • Datenschutzrecht
    • IT-Recht
      ▼
      • Begleitung von IT-Projekten
      • Gestaltung von IT-Verträgen
      • EVB-IT-Cloud-Vertrag
      • Rechtsberatung App-Entwicklung
      • Rechtsberatung für Online-Shops
    • KI-Recht
    • IT-Vergaberecht
    • Medienrecht
      ▼
      • Social Media Beratung
      • Negative Bewertungen im Internet
      • Bewertungsportale
      • Presse- und Rundfunkrecht
      • Vertretung von Prominenten
    • Markenrecht
      ▼
      • Markenanmeldung
      • Markenwiderspruch
      • Markenüberwachung
      • Markenrechtsverletzung
      • Unterlassungserklärungen
      • Schutz vor Produktpiraterie
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      ▼
      • Beratung bei Wettbewerbsverstößen
      • Abwehr von Abmahnungen
      • Prüfung von Unterlassungserklärungen
      • Vertretung gegenüber Abmahnverbänden
      • Marketing- und Werbemaßnahmen
    • Urheberrecht
      ▼
      • Foto- und Filmrecht
      • Modelrecht
      • Künstler- und Labelverträge
    • Vertragsrecht
      ▼
      • Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
      • Kauf- und Werkverträge
  • Team
  • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt

Home > Was versteht man unter Produktpiraterie und Markenpiraterie?

Datenschutzerklärung

Was versteht man unter Produktpiraterie und Markenpiraterie?

Als Produktpiraterie wird die gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch unerlaubtes Nachahmen und Kopieren von Waren, also das Inverkehrbringen von Fälschungen und Plagiaten am Markt und im Wettbewerb bezeichnet.

Von dem Phänomen der Produktpiraterie sind heutzutage alle Schutzgegenstände und alle Warenbereiche bis hin zu den Massenartikeln des täglichen Gebrauchs betroffen.

Ein in der Praxis häufiger Fall ist die Fallgruppe der Markenpiraterie. Markenpiraterie beschreibt die detailgetreue Imitation eines Angebotes, welches unter der illegal verwendeten Marke aber in der Regel deutlich billiger (und qualitativ schlechter) als das Original angeboten wird.

Das Imitieren bezieht sich dabei vor allem auf den markenrechtlich geschützten Namen, bestimmte Markenzeichen oder Symbole sowie auf das Design des Produkts und der Verpackung.  Neben der unmittelbaren Produktnachahmung ist auch die gezielte Markenverwechslung von in der Praxis ein häufiger Fall. Bei der direkten Nachahmung von einem Produkt werden dem Original zum Verwechseln ähnliche, aber nicht identische Aufmachungen hinsichtlich Markennamen, Designs oder Werbebotschaften verwendet.

Solche Nachahmungen können im Einzelfall markenrechtlich, aber auch wettbewerbsrechtlich als Fall des erweiterten wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes wegen der damit verbundenen Herkunftstäuschung und der damit verbundenen assoziativen Irreführungsgefahr rechtlich verfolgt werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

Alle Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle anzeigen

Beitragsnavigation

← Vorheriger Beitrag Kann man gegen Produktpiraterie rechtlich vorgehen?
Nächster Beitrag → Sie haben eine Abmahnung im Markenrecht erhalten?
Blog-Themen
Ausschreibung Baden-Württemberg Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Batteriegesetz Batterierechtsdurchführungsgesetz Bayern Beschaffung Betreiber Kritischer Infrastrukturen BFSG CRA Cyber Resilience Act Cybersicherheit Data Act Datenschutzrecht EU-Produkthaftungsrichtlinie eu produkthaftung eu produkthaftungsgesetz EVB-IT EVB-IT-Cloud Hamburg IT-Recht IT Beschaffung KritisV Kritis Verordnung Künstliche Intelligenz Markenrecht Maschinenrichtlinie Maschinenverordnung Mecklenburg-vorpommern Medienrecht Modelrecht Nachhaltige Beschaffung Nachhaltige Vergabe Nachhaltigkeit Vergaberecht Niedersachsen NIS2 NIS2 Richtlinie Rheinland-Pfalz Schwellenwerte Urheberrecht Vergabe vergaberecht Vertragsrecht Wertgrenzen Wettbewerbsrecht
Neue Beiträge
  • Erster Fall zu ChatGPT an Hochschulen – Täuschung durch KI in der Bewerbung?
  • Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Wichtige Änderungen und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher
  • Die novellierte KritisV – Neue Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
  • Data Act der EU (Deutsche Fassung): Chancen und Herausforderungen für Unternehmen
  • Maschinenverordnung: Wichtige Änderungen für Hersteller
Rechtsanwälte
  • Dr. Tobias Beltle
  • Gregor Theado
  • Samira Gassim
© 2025 BTL Rechtsanwälte Saarbrücken
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung