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Home > Was versteht man unter Produktpiraterie und Markenpiraterie?

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Was versteht man unter Produktpiraterie und Markenpiraterie?

Als Produktpiraterie wird die gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten durch unerlaubtes Nachahmen und Kopieren von Waren, also das Inverkehrbringen von Fälschungen und Plagiaten am Markt und im Wettbewerb bezeichnet.

Von dem Phänomen der Produktpiraterie sind heutzutage alle Schutzgegenstände und alle Warenbereiche bis hin zu den Massenartikeln des täglichen Gebrauchs betroffen.

Ein in der Praxis häufiger Fall ist die Fallgruppe der Markenpiraterie. Markenpiraterie beschreibt die detailgetreue Imitation eines Angebotes, welches unter der illegal verwendeten Marke aber in der Regel deutlich billiger (und qualitativ schlechter) als das Original angeboten wird.

Das Imitieren bezieht sich dabei vor allem auf den markenrechtlich geschützten Namen, bestimmte Markenzeichen oder Symbole sowie auf das Design des Produkts und der Verpackung.  Neben der unmittelbaren Produktnachahmung ist auch die gezielte Markenverwechslung von in der Praxis ein häufiger Fall. Bei der direkten Nachahmung von einem Produkt werden dem Original zum Verwechseln ähnliche, aber nicht identische Aufmachungen hinsichtlich Markennamen, Designs oder Werbebotschaften verwendet.

Solche Nachahmungen können im Einzelfall markenrechtlich, aber auch wettbewerbsrechtlich als Fall des erweiterten wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes wegen der damit verbundenen Herkunftstäuschung und der damit verbundenen assoziativen Irreführungsgefahr rechtlich verfolgt werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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