Kommen Sie einer Abmahnung und Zahlungsaufforderungen zuvor und schützen Sie sich und Ihr Unternehmen bereits im Vorfeld im Bereich Datenschutz.
Hier finden Sie Erklärungen zu Google Fonts und Hilfestellung, wie Sie sich und Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen proaktiv schützen können und wie Sie bei Erhalt einer Abmahnung oder Zahlungsaufforderung wegen Google Fonts vorgehen können:
Was sind Google Fonts?
Google Fonts ist ein Verzeichnis von Hunderten Schriftarten, die seitens Google LLC seit 2010 kostenlos zur Verfügung gestellt werden und daher von vielen Webseitenbetreibern genutzt werden. Diese Schriftarten können von den jeweiligen Webseitenbetreibern entweder heruntergeladen und auf dem eigenen Webserver bereitgestellt oder online eingebunden werden.
Wählt man als Webseitenbetreiber die Online-Einbindung von Google Fonts wird bei jedem Aufruf durch einen Webseitenbesucher eine Verbindung zum Google-Server in den USA aufgebaut und die entsprechende Schriftart wird von diesem zugeladen. Dadurch wird mindestens die IP-Adresse des jeweiligen Webseitenbesuchers ohne Einwilligung an Google in die USA übertragen. Insbesondere handelt es sich hierbei um sogenannte dynamische IP-Adressen, die einem Gerät des Webseitenbesuchers bis zur Trennung zugeordnet werden können und laut dem Urteil des LG München Informationen sind, die in den Schutzbereich des Datenschutzes und der DSGVO fallen. Wer sich als Webseitenbetreiber über die präzisen technischen Details weitergehend informieren möchte, findet auf „golem.de“ hierzu einen geeigneten Beitrag von Herrn Tremmel aus dem Februar 2022.
Die Datenübermittlung der IP-Adressen zu den Servern in den USA ohne Einwilligung des Webseitenbesuchers stellt ein bedeutendes datenschutzrechtliches Problem und einen Verstoß gegen die DSGVO dar, da der EuGH mit dem Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zur Datenübermittlung in die USA (sog. „Privacy Shield Abkommen“) für ungültig erklärt hat.
Die Abmahnungen folgen laut einem Artikel in der Zeitschrift CT (c’t 2022, Heft 18, 38), meist der gleichen Vorgehensweise. Dabei wird die Seite des Webseitenbetreibers besucht und die Nutzung der Online-Einbindung von Google Fonts ohne entsprechende Einwilligung festgestellt. Auf diesen datenschutzrechtlichen Verstoß folgt oftmals eine Abmahnung und Geltendmachung des Schadensersatzes gemäß Artikel 82 DSGVO bzw. zumindest die Aufforderung zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages, wobei das LG München dem in dieser Entscheidung Betroffenen wegen des individuellen Unwohlseins einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 100 Euro zugestanden hat. Hierdurch entstand eine regelrechte Abmahnwelle, um den Schutz der IP-Adressen und weiteren Daten wiederherzustellen. Wird diese Abmahnung von einem Rechtsanwalt bearbeitet und versendet, wird häufig zusätzlich eine Unterlassungserklärung bezüglich der Online-Einbindung von Google Fonts seitens des Webseitenbetreibers gefordert sowie die Zahlung der Anwaltsgebühren oder zumindest ein Abgeltungsbetrag.
Was ist zu tun und zu empfehlen?
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor einer solchen Abmahnung bereits im Voraus!
Für Webseitenbetreiber ist daher aus anwaltlicher Sicht zu empfehlen, auf die Online-Einbindung der Schriftarten von Google Fonts zu verzichten und stattdessen eine DSGVO konforme heruntergeladene und lokal auf dem eigenen Webserver bereitgestellte Version von Google Fonts zu verwenden, um so mögliche Angriffsflächen für Abmahnungen bereits im Vorhinein zu reduzieren.
Warum ist die vollständige Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben wichtig?
Die Thematik rund um die datenschutzkonforme Einbindung und Verwendung von Google Fonts Schriftarten ist nur ein ganz kleiner Teil und datenschutzrechtlicher Ausschnitt, der für einen datenschutzkonformen Internetauftritt als Webseitenbetreiber im Sinne der DSGVO zu berücksichtigen ist.
Auch die sonstigen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind im Unternehmen, bei Firmen und Betrieben sowie seitens der Webseitenbetreiber umzusetzen und zu berücksichtigen, da bei mangelhafter Umsetzung der Datenschutzvorgaben der DSGVO u.a. Bußgelder, Klagen und Schadensersatzforderungen von Anwälten drohen können.
Wie können Sie vorgehen?
Es ist daher zu empfehlen, solche Google-Fonts-Themen als Aufhänger zu nutzen, um anwaltlich zu überprüfen, ob in Ihrem Unternehmen, Betrieb oder Ihrer Firma die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO insgesamt eingehalten werden.
Nutzen Sie daher diese Gelegenheit und prüfen Ihre Datenschutzbestimmungen und deren Konformität zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dafür bietet sich die Durchführung einer datenschutzrechtlichen vollen Bestandsaufnahme im Unternehmen, im Betrieb oder Ihrer Firma an. Führen Sie als Webseitenbetreiber insbesondere auch auf Ihrer Webseite eine Prüfung zu dem Umgang mit IP-Adressen und weiteren Daten der Webseitenbesucher durch. Insbesondere deren Übermittlung ohne Einwilligung in Drittstaaten (bspw. USA) und deren Verarbeitung durch Sub-Dienstleister aus Drittstaaten (bspw. Webhoster oder Buchhaltungsdienste).
Wir können bei der Prüfung des aktuellen datenschutzrechtlichen Status in Ihrem Unternehmen, Ihrer Firma oder Ihrem Betrieb anwaltlich helfen und Prozesse optimieren, damit datenschutzrechtliche Vorgaben der DSGVO eingehalten werden und finanzielle Nachteile vermieden werden.
Aber auch wenn Sie eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung wegen Google Fonts erhalten haben bestehen, je nach Fallgestaltung, häufig immer noch Möglichkeiten der Zurückweisung der Abmahnung und der Zurückweisung der Zahlungsaufforderung und sonstigen behaupteten Ansprüchen wegen eines behaupteten Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorgaben bei Nutzung von Google Fonts oder zumindest Möglichkeiten der Schadensbegrenzung.
Gerne unterstützen wir Sie und Ihre bzw. Ihren Datenschutzbeauftragten daher anwaltlich bei der Risiko-Analyse und rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens, Ihres Betriebes oder Ihrer Firma.