BTL Rechtsanwälte
Denken. Schützen. Handeln.
Logo BTL Rechtsanwälte dark
  • Kanzlei
    ▼
    • Über uns
    • Philosophie
  • Akademie
    ▼
    • Datenschutz-Schulung
    • Datenschutzbeauftragter-Schulung
    • KI-Schulung
  • Rechtsgebiete
    ▼
    • Datenschutzrecht
    • IT-Recht
      ▼
      • Begleitung von IT-Projekten
      • Gestaltung von IT-Verträgen
      • EVB-IT-Cloud-Vertrag
      • Rechtsberatung App-Entwicklung
      • Rechtsberatung für Online-Shops
    • KI-Recht
    • IT-Vergaberecht
    • Medienrecht
      ▼
      • Social Media Beratung
      • Negative Bewertungen im Internet
      • Bewertungsportale
      • Presse- und Rundfunkrecht
      • Vertretung von Prominenten
    • Markenrecht
      ▼
      • Markenanmeldung
      • Markenwiderspruch
      • Markenüberwachung
      • Markenrechtsverletzung
      • Unterlassungserklärungen
      • Schutz vor Produktpiraterie
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      ▼
      • Beratung bei Wettbewerbsverstößen
      • Abwehr von Abmahnungen
      • Prüfung von Unterlassungserklärungen
      • Vertretung gegenüber Abmahnverbänden
      • Marketing- und Werbemaßnahmen
    • Urheberrecht
      ▼
      • Foto- und Filmrecht
      • Modelrecht
      • Künstler- und Labelverträge
    • Vertragsrecht
      ▼
      • Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
      • Kauf- und Werkverträge
  • Team
  • Kooperationen
  • Blog
  • Kontakt

Home > Blog > Rechtsanwalt Gregor Theado im Interview mit dem Dienstleistungsportal ProntoPro

Datenschutzerklärung
Author Rechtsanwalt Gregor Theado

Rechtsanwalt Gregor Theado im Interview mit dem Dienstleistungsportal ProntoPro

Veröffentlicht am6. März 202017. Februar 2023 Categories Blog

In einem Interview mit der Dienstleistungsportal ProntoPro gab Rechtsanwalt Gregor Theado im Februar 2020 Einblicke in das Kanzleigeschehen der *

Warum es für ihn die logische Folge war, sich als Rechtsanwalt selbständig zu machen und die Philosophie „Denken. Schützen. Handeln.“ als Kernelement die Arbeitsweise der Kanzlei bestimmt, erfahren Sie im Interview unter https://www.prontopro.de/blog/internet-urheberrecht-und-datenschutz/.

*Update: Zwischenzeitlich haben wir unser Leistungsspektrum um den Bereich Legal Consulting erweitert. Ab Oktober 2022  haben wir eine Umfirmierung von in (BTL Beltle Theado Legal) vorgenommen, insbesondere um die ganzheitliche Beratung unserer Mandanten noch besser gewährleisten zu können.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Gregor Theado berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Gregor Theado ist seit Jahren im Recht der Kreativwirtschaft sowie der Vertragsgestaltung (vor allem AGB und Lizenzverträge) tätig. Er berät diverse Start-Ups sowie etablierte Unternehmen und Privatpersonen in allen relevanten rechtlichen Belangen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt er Unternehmen bei der Gestaltung der datenschutzrechtlichen Compliance.

  • (0681) 93 88 26 01

Alle Beiträge von Rechtsanwalt Gregor Theado anzeigen

Beitragsnavigation

← Vorheriger Beitrag CISO als Datenschutzbeauftragter (DSB) – Interessenkonflikt droht!
Nächster Beitrag → Privacy Shield – Abkommen unwirksam – Neue Herausforderungen für Unternehmen im Datenschutz (DSGVO) – Update: Keine „Gnadenfrist“ nach Aus für das Privacy Shield
Blog-Themen
Abmahnung Ausschreibung bekanntmachung BGB-Novelle bundesministerium Cloud Cybersicherheit Datenschutz Datenschutzrecht eForms elektronische Formulare Europäische KI Verordnung EVB EVB-IT EVB-IT-Cloud Evb-It-Rahmenvereinbarung Google Cloud Google Fonts Hinweisgeber Hinweisgeberschutzgesetz IT-Recht IT Ausschreibung IT Beschaffung Kaufrechtsreform KI Künstliche Intelligenz Markenrecht Medienrecht Meta Modelrecht neues Kaufrecht NIS2 Personenbezogene Werbung Schwellenwerte Urheberrecht Vergabe vergaberecht Vergabeverfahren Vergabevermerk Vertragsrecht Werbung Wertgrenzen Wettbewerbsrecht Whistle Blower Richtlinie Zahlungsaufforderung
Neue Beiträge
  • EU-Digital Omnibus 2026: Was sich bei DSGVO und KI-VO ändert
  • KI-Compliance-Manager: Werden Datenschutzbeauftragte als DSB durch die KI-Verordnung abgelöst? – Was sollten Unternehmen beachten
  • Verwaltungsgericht Hamburg: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen
  • Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen: Was beachten?
  • ISO 27701:2025: Neuer Standard für Datenschutzmanagement
Rechtsanwälte
  • Dr. Tobias Beltle
  • Gregor Theado
  • Samira Gassim
© 2026 BTL Rechtsanwälte Saarbrücken
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung