Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.08.2016, Az. 9 S 17/16 entschieden, dass ein Webdesigner, der bei der Homepage-Erstellung für einen Kunden unerlaubt urheberrechtlich geschützte Fotos verwendet, eine vertragliche Pflichtverletzung begeht und sich schadensersatzpflichtig macht.Ein zur Erstellung einer bebilderten Homepage beauftragter Webdesigner hat bei der Verwendung von Fotos aus einem eigens angelegten „Fundus“, diese vor Einbindung in die streitgegenständliche Webseite dahingehend zu überprüfen, dass die Nutzung im Internet weder gebührenpflichtig, noch ausschließlich unter Nennung des entsprechenden Urhebers hätte erfolgen dürfen.
LG Bochum: Webdesigner haftet für Urheberrechtsverletzungen bei Homepage-Erstellung
In dem oben genannten Fall, den das Landgericht Bochum zu entscheiden hatte, hatte sich eine Kanzlei von einem Webdesigner ihre neue Webseite designen lassen. Der Preis für die Webseite sollte laut Vertrag auch die „Nutzungsgebühr der (…) gelieferten Fotoabbildungen“ enthalten. Daraufhin band der Webdesigner unter anderen auch ein Foto des Stockanbieters Pixelio aus seinem „Fundus“ in die Kanzleiwebsite ein. Dabei führte er jedoch den vorgeschriebenen Urhebervermerk nicht auf. In Folge des Fehlens dieses Vermerks wurde die Kanzlei von dem Urheber des Fotos abgemahnt. Die Kanzlei zahlte daraufhin außergerichtlich 700,00 Euro Schadensersatz an den Fotografen, verklagte jedoch anschließend den Webdesigner auf Ersatz dieser Kosten. Das Landgericht Bochum entschied in zweiter Instanz, dass der Webdesigner verpflichtet gewesen wäre, die Kanzlei darüber aufzuklären, ob die Nutzung der auf der Homepage verwendeten Bilder kostenfrei ist oder nicht. Dies folge nicht nur aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung, sondern sei auch Gegenstand der allgemeinen Informationspflicht. Der Webdesigner sei daher aufgrund der unterbliebenen Belehrung verpflichtet, den auf Seiten seines Kunden entstandenen Schaden zu ersetzen.
Aber: Der Webdesigner muss nur berechtigten Schadensersatz erstatten
Das Landgericht hat allerdings klargestellt, dass der Webdesigner nicht den gesamten an den Fotografen gezahlten Betrag in Höhe von 700,00 Euro zu ersetzen hat. Es schloss sich bei der Entscheidung der Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts an, wonach für die Nutzung eines Pixelio Fotos ohne (korrekte) Urheberbenennung regelmäßig ein Betrag von 100,00 Euro als Schadensersatzleistung ausreiche. Folglich konnte die Kanzlei vom Webdesigner lediglich diesen Betrag ersetzt verlangen, da sie auf die ursprüngliche Abmahnung hin auch nur hätte einen Betrag von 100,00 Euro an den Fotografen als Urheber zahlen müssen. Die Zuvielzahlung konnte nicht als Schadensersatz von dem Webdesigner verlangt werden.
Aber: Das Urteil des LG Bochum ist für vergleichbare Fälle nicht verbindlich.
Die Entscheidung des Landgerichts Bochum hat einen Haken: Ein abgemahnter Kunde kann sich zum Zeitpunkt des Erhalts der Abmahnung nicht darauf verlassen, dass das für seinen Fall zuständige Gericht im Streitfall ebenfalls der Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts folgen und die Schadensersatzforderung des Fotografen wie dargestellt begrenzen wird. Klarheit erhält der Kunde in dieser Lage nur, wenn er sich vom Fotografen auf Zahlung von Schadensersatz verklagen lässt. Die zusätzlich entstehenden Prozesskosten müsste er im Verhältnis zum Fotografen dann aber zunächst selbst tragen und könnte diese später gegebenenfalls vom Webdesigner ersetzt verlangen. Wenn unklar ist, ob der Webdesigner finanziell in der Lage ist, diese Kosten (Schadensersatzforderung des Fotografen plus Anwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen, erhöht sich das finanzielle Risiko des Kunden als primärem Kostenschuldner erheblich, so dass eine solche Vorgehensweise nicht unbedingt ratsam ist. Das Urteil des LG Bochum sollte Kunden aber darin bestärken, sich notfalls auf gerichtlichem Wege gegen überzogene Abmahnforderungen zur Wehr zu setzen.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben und die Angelegenheit möglichst sicher und schnell klären möchten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, im Falle einer Abmahnung eine verträgliche Lösung mit dem Gegner zu finden. Herr Rechtsanwalt Dr. Beltle von den BTL Rechtsanwälten steht Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht gerne zur Seite.